Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen.

Eine effektive Verteidigung in einer Strafsache oder in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld) kann teuer werden. Hier ist nicht nur an die Anwaltskosten, sondern auch an die Gerichtskosten und möglichen Sachverständigengebühren zu denken. Diese Kosten können leicht die Höhe der Geldstrafe übersteigen oder auch ein vielfaches des Bußgeldes erreichen. Die Staatskasse trägt diese Kosten immer nur dann, wenn das Strafverfahren mit einem Freispruch endet. Wird das Verfahren eingestellt, muss der Betroffene seine Anwaltskosten regelmäßig selbst tragen.

Tipp: Dieses Kostenrisiko wird durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung deutlich geringer.

Alle Rechtsschutzversicherer übernehmen im Verfahren wegen Straftaten oder auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die Gerichtskosten, die Verteidigerkosten und die Kosten für ein erforderliches Sachverständigengutachten.

Aber: Die Rechtsschutzversicherungen bieten nur Deckungsschutz für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die fahrlässig begangen wurden (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung u.a.). Wenn eine Verurteilung später wegen vorsätzlicher Begehung erfolgt, werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht übernommen.

Wir setzen alles daran, wenn Strafe oder Bußgeld nicht vermeidbar sind, zumindest eine Verurteilung wegen Vorsatz zu verhindern Auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens, werden die Kosten übernommen (siehe unter Einstellung).

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger Peter Feldkamp Berlin

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