Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen.

Eine effektive Verteidigung in einer Strafsache oder in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld) kann teuer werden. Hier ist nicht nur an die Anwaltskosten, sondern auch an die Gerichtskosten und möglichen Sachverständigengebühren zu denken. Diese Kosten können leicht die Höhe der Geldstrafe übersteigen oder auch ein vielfaches des Bußgeldes erreichen. Die Staatskasse trägt diese Kosten immer nur dann, wenn das Strafverfahren mit einem Freispruch endet. Wird das Verfahren eingestellt, muss der Betroffene seine Anwaltskosten regelmäßig selbst tragen.

Tipp: Dieses Kostenrisiko wird durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung deutlich geringer.

Es gibt für eine solche Versicherung unterschiedliche Angebote.

Der Fahrzeugrechtsschutz sichert Risiken ab, die mit dem Fahrzeug verbunden sind. Versicherungsschutz besteht hier für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs.

Bei dem Verkehrsrechtsschutz ist der Versicherungsnehmer versichert in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie jeder Fahrer oder Insasse der Fahrzeuge. Ausgenommen sind natürlich die Fälle, in denen jemand unberechtigt das Fahrzeug nutzt.

Für Personen, die oft mit Fahrzeugen unterwegs sind, die nicht auf sie zugelassen sind, wie z.B. Berufskraftfahrer, ist der sogenannte Fahrerrechtsschutz angebracht, sofern Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Alle diese Rechtsschutzversicherungsarten übernehmen im Verfahren wegen Straftaten oder auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die Gerichtskosten, die Verteidigerkosten und die Kosten für ein ggf. erforderliches Sachverständigengutachten.

Aber: Die Rechtsschutzversicherungen bieten nur Deckungsschutz für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die fahrlässig begangen wurden (fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung u.a.). Wenn eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung erfolgt, werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung im Regelfall nicht übernommen. Wird jedoch wegen eines vorsätzlichen Deliktes ermittelt (z.B. Unfallflucht), so übernimmt die Versicherung sämtliche Kosten, wenn das Verfahren eingestellt wird. Nur bei einer Verurteilung werden die Kosten nicht übernommen.

Ihr Anwalt/Ihre Anwältin wird daher alles daran setzen, wenn Strafe oder Bußgeld nicht vermeidbar sind, zumindest eine Verurteilung wegen Vorsatz zu verhindern (z.B. Trunkenheit im Verkehr, vorsätzlich oder fahrlässig). Auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens, werden die Kosten übernommen.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Ziorowski Berlin

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