Rechtsanwalt Peter Feldkamp - seit mehr als 25 Jahren Verkehrsstrafsachen -
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Nehmen Sie niemals Stellung, wenn man Sie angehalten hat und den Vorwurf macht oder Sie später aufsucht, um Sie zu fragen, wer zur Unfallzeit fuhr. Gehen Sie unverzüglich zum Anwalt.
Es reicht nicht, nach einem Unfall einen Zettel am Fahrzeug anzubringen oder selbst zu entscheiden, ob Sie am anderen Fahrzeug einen Schaden verursacht haben. Sie müssen die Polizei informieren. Handelt es sich um einen Parkschaden, haben Sie die Möglichkeit binnen 24 Stunden zur Polizei zu gehen. Sie müssen jedoch zuerst bei der Polizei sein. Kommt die Polizei zu Ihnen, ist es zu spät.
Falls Sie beschuldigt werden, den Unfallort unerlaubt verlassen zu haben (Unfallflucht), so sollten Sie schweigen. Die Polizei will nur wissen, wer das Fahrzeug führte. Auch das sollten Sie nicht mitteilen.
GRUNDSÄTZLICH GILT: Beauftragen Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt, der Sie vertritt und Sie berät. Es sind viele Fragen zu besprechen. Es macht z. B. keinen Sinn, gegenüber der Polizei zu schweigen und der eigenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen, wer Fahrer zum Unfallzeitpunkt war.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Peter Feldkamp Berlin