Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Zitat aus der ADAC Motorwelt:

..."Unfallmanagement. Was für den Geschädigten im ersten Moment positiv klingt, nutzt vor allem den Versicherern. Als Laie wird man dabei häufig finanziell über den Tisch gezogen"... !

Sie hatten einen Unfall und rufen den Zentralruf der Autoversicherer an, dessen Telefonnummer sie von der Polizei erhalten haben. Von dort werden Sie direkt zur Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden. Ist doch sehr praktisch. Sicher ist, dass die Versicherungen so wenig wie möglich zahlen wollen. Häufig sind die von den Versicherungen angebotenen Zahlungen zu niedrig. Und wenn nicht richtig beziffert wird, fällt schon mal der eine oder andere Betrag, von dem Sie garnicht wussten, dass dieser Ihnen zusteht, völlig weg. Die Versicherungen verfolgen, wie Sie es auch tun sollten, wirtschaftliche Interessen. Ihr Bemühen muss es sein, das zu erhalten, was Ihnen zusteht. Gehen Sie daher immer nach einem Unfall direkt zu einem Rechtsanwalt. Dort wird man Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die entstehenden Kosten trägt im übrigen die gegnerische Versicherung! Ihre Rechtsschutzversicherung wird nicht in Anspruch genommen!

Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte

Anwälte warnen: Rundum-Sorglos-Paket der Versicherer oft Mogelpackung ! Sog. Schadenmanagement!

Berlin (DAV). Die Kfz-Versicherer stecken in einem Dilemma. Die starke Konkurrenz unter den Versicherern zwingt zum Sparen. Am einfachsten lässt sich an der Regulierung von Unfallschäden sparen. Dafür haben die Versicherer das sogenannte "Schadensmanagement" entwickelt. Demnach soll sich der Geschädigte unmittelbar an die gegnerische Versicherung wenden. Dies wird mit dem verlockenden Angebot verknüpft, dass alles für ihn geregelt werde. Ziel ist es aber, die Geschädigten davon abzuhalten, zu unabhängigen Beratern, wie Sachverständigen und Anwälten, zu gehen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Letztlich wollen die Versicherer den Geschädigten einen Teil der ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Dies hätten mittlerweile auch schon unabhängige Quellen, wie beispielsweise die Stiftung Warentest (Heft Juni 2003), bestätigt.

"Es geht um Ansprüche und Rechte der Geschädigten. Je mehr ihnen die Schadensregulierung aus der Hand genommen wird, um so weniger berechtigte Ansprüche werden gezahlt. Um so günstiger wird der Schaden für die Versicherung," warnt Rechtsanwalt Hans Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Die Versicherer erstatteten viele gesetzliche Ansprüche wie den Haushaltsführungsschaden oder den Minderwert des reparierten Unfallfahrzeuges eben nicht. "Auch vor Partnerwerkstätten der Versicherungen muss gewarnt werden," so Gebhardt. Solche würden sich in Abhängigkeit zu den Versicherern begeben. Diese könnten wiederum die Reparaturkosten in Werkstätten vorschreiben. Dabei bestehe die Gefahr, dass diese Kostenschraube letztlich Einfluss auf die Qualität der Reparatur hat.

Der Autofahrer hat aber ein Recht auf eine Werkstatt seines Vertrauens, einen freien Sachverständigen, einen unabhängigen Anwalt, einen Mietwagen oder Nutzungsausfall und Reparaturkosten, etc. Der unschuldig Geschädigte erhält zudem die Kosten der Rechtsberatung von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Berlin

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