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Hauptkategorie: Strafrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Peter Feldkamp
- mehr als 20 Jahre Strafverteidiger -

Winterfeldtstraße 1 * 10781 Berlin
Tel. 030 2355230 * Fax 23552323
Notruf 24h  0162 1950609

Gehen Sie nie zuerst zur Polizei, lassen sich vernehmen und dann zum Rechtsanwalt. Der Weg muss  immer umgekehrt sein, ausnahmslos!

 

SexualstrafrechtIn Sexualstrafsachen besteht die Aufgabe des Verteidigers darin, dem unschuldig Belasteten zum Freispruch zu verhelfen und demjenigen, dem ein solcher Vorwurf zu Recht gemacht wird, zu einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren. Unter beiden Gesichtspunkten ist es wichtig, dass dem (wahren) Opfer kein weiterer unnötiger Schaden entsteht; die Rücksichtnahme auf das tatsächliche Opfer wird im Strafprozess honoriert. Wichtig ist es, sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen.

Sollten Sie die Kanzlei wegen eines Sexualdeliktes mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird unverzüglich Akteneinsicht beantragt. Wir nehmen Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft auf. Gehen Sie unter keinen Umständen erst zur Polizei und informieren sich danach bei einem Anwalt, ob die Aussage, die Sie gemacht haben, schädlich gewesen sein könnte. Auch ein einfaches Gespräch bei der Polizei findet sich später in einem Vermerk in der Ermittlungsakte wieder und kann Ihnen eventuell schaden, weil derartige Vermerke in einer Hauptverhandlung verlesen werden können oder der Polizeibeamte als Zeuge gehört werden kann.

Nehmen Sie sofort Kontakt zu mir auf, wenn wegen eines Sexualdeliktes gegen Sie ermittelt wird. Rufen Sie an und vereinbaren einen Termin. Gerne können Sie sich persönlich zuvor telefonisch an mich wenden, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Strafverteidiger beauftragen sollten oder Auskünfte bezüglich der Kosten wünschen. Auch Ihre E-Mails beantworte ich gerne. Gerade in Sexualstrafsachen fällt es den Mandanten häufig schwer, sich einem Strafverteidiger anzuvertrauen. Informieren Sie sich auf dieser Homepage unter "Strafrecht Infos". Die Sexualdelikte sind in den letzten Jahren mehrfach verschärft worden (siehe Sexualdelikte-Mindeststrafen). Sie sollten ein derartiges Ermittlungsverfahren nie unterschätzen. Es ist immer besser aktiv Einfluss auf das Ermittlungsverfahren zu nehmen als abzuwarten was passiert, um dann erst einen Anwalt zu beauftragen, wenn die Anklageschrift oder ein Strafbefehl vorliegt.

Immer häufiger kommt es zu Videovernehmungen, bei denen das z.B. minderjährige Opfer von einer Jugendrichterin oder einem Jugendrichter venommen wird. Es empfiehlt sich, als Strafverteidiger an solchen Vernehmungen teilzunehmen, da diese später Grundlage der Gerichtsverhandlung sind. Ist der Strafverteidiger dabei, kann er Fragen stellen und sich aktiv beteiligen. So soll u.a. verhindert werden, dass das Opfer suggestiv befragt wird. Auch daher ist eine möglichst frühe Verteidigerbeauftragung sehr wichtig.

Wird Ihnen Internetkriminalität vorgeworfen, so sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Ihnen ein Strafverteidiger  sowieso nicht helfen kann, da man Ihren Rechner beschlagnahmt hat und die Beweismittel eindeutig sind. Letztlich ist auch Hilfe bei der Strafzumessung nötig.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Peter Feldkamp Berlin