Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Vereinbaren Sie sofort einen Termin, nachdem Sie ein Schreiben von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten haben. Nehmen Sie NIEMALS schriftlich oder mündlich Stellung zu einer Beschuldigung, ohne vorher die Akten mit einem Fachanwalt für Strafrecht besprochen zu haben!

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Beauftragen Sie mich unverzüglich. Zunächst ist das Wichtigste Akteneinsicht zu nehmen, damit Sie wissen, was man Ihnen genau vorwirft.

Ich nehme Kontakt zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft auf und habe häufig gute Chancen, in einem frühen Stadium des Verfahrens, ein für Sie gutes Ergebnis zu erzielen (Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl u. a.).

Gehen Sie erstmals zum Anwalt, nachdem Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, so ist dies zwar nicht falsch, jedoch haben Sie eine gute Möglichkeit vertan, die Sache möglicherweise ohne eine Hauptverhandlung abzuwenden.

Auch in diesem späten Verfahrensstadium wird Ihr Anwalt Akteneinsicht nehmen. Jetzt ist jedoch Ansprechpartner zunächst der Richter oder die Richterin. Es wird in der Regel eine Hauptverhandlung geben, in der die Vorwürfe geklärt werden müssen.

Noch Fragen ? Rufen Sie an, schicken Sie eine E-Mail oder kommen Sie in unser Büro.

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