Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht
Peter Feldkamp
Winterfeldtstr. 1 * 10781 Berlin
Tel.: 23 55 23 0 * Fax 23 55 23 23
Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung:
- die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet,
- dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird (es droht eine Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr),
- das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann,
- der Beschuldigte sich in Haft befindet,
- zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung in Frage kommt,
- ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird,
- der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen wurde,
- die Schwere der Tat oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage es gebieten,
- oder erkennbar ist, dass sich der Angeklagte nicht selbst verteidigen kann,
- oder der taube oder stumme Angeklagte stellt einen entsprechenden Antrag.
Finanzielle Gründe die in der Person des Angeklagten liegen, rechtfertigen nicht die Bestellung eines Verteidigers.
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