Stalking-Opfer werden in Deutschland seit 2007 strafrechtlich besser geschützt. Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu der Gesetzesnovelle 2007.
Das Gesetz sieht neben dem neuen Straftatbestand in § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) auch eine Änderung der Strafprozessordnung (StPO) vor. Dort wird u.a. der Haftgrund der Wiederholungsgefahr des § 112a StPO insoweit ergänzt, als in schwerwiegenden Fällen auch gegen gefährliche Stalking-Täter die Untersuchungshaft angeordnet werden kann, wenn schwere Straftaten gegen Leib und Leben zu befürchten sind. Die neue Vorschrift ist auf Handlungen, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden sind, nicht anwendbar.
Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet so viel wie anpirschen oder anschleichen. Inzwischen wird der Begriff aber auch in Deutschland als Umschreibung für eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen verwendet. Eine allgemeingültige Definition des Stalking gibt es allerdings nicht und seine Erscheinungsformen sind vielfältig.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Ziorowski, Berlin