Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Der Strafverteidiger hat das Recht, jederzeit Akteneinsicht zu nehmen. Wird gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt, so ist der Fachanwalt für Strafrecht gehalten Akteneinsicht zu beantragen, um das Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zu kopieren, da in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aussagen protokolliert werden und so zur Vorbereitung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht unerlässlich ist.

Lassen Sie sich die gesamte Akte und das Protokoll der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht von Ihrem Rechtsanwalt aushändigen. Sie haben ein Recht darauf.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Feldkamp Berlin

Um unser Web-Angebot optimal zu präsentieren und zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung des Web-Angebots stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Näheres dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
OKAY