Innerhalb von 2 Wochen kann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Datum dieser Zustellung.
Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl nach 2 Wochen rechtskräftig.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Feldkamp, Berlin