Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Innerhalb von 2 Wochen kann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Datum dieser Zustellung.

Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl nach 2 Wochen rechtskräftig.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Feldkamp, Berlin

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