Es kann jederzeit ein Haftbefehl erlassen werden. Allerdings muss ein Haftgrund vorliegen (siehe Strafrecht | Ermittlungsverfahren | Haftbefehl).
In der Hauptverhandlung geschieht das eher selten, ist jedoch möglich, z.B. wenn das Gericht nach der Einlassung des Angeklagten oder der Vernehmung von Zeugen zu dem Ergebnis kommt, dass Fluchtgefahr wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe in Betracht kommt.
© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidiger Feldkamp Berlin