Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Der  Strafverteidiger hat das Recht, Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, hat der Beschuldigten nicht das Recht, selbst umfassend Akteneinsicht zu nehmen. Nur ein beauftragter Rechtsanwalt kann dieses Recht ausüben.

Der Rechtsanwalt erhält die kompletten Akten. Auf Wunsch, erhalten Sie die Akten per E-Mail oder auf CD als PDF Dateien oder als Kopien.

Grundsätzlich gilt, vor Akteneinsicht sollte NIE eine Aussage gemacht werden. Natürlich gilt auch hier, selten eine Regel ohne Ausnahmen. Lassen Sie sich jedoch beraten, bevor Sie eine Aussage machen.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin Strafverteidiger

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